Denkmalschutz
Denkmalschutz und Denkmalpflege
Mit dem Erlass des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen
(Denkmalschutzgesetz – DSchG) am 01. Juli 1980 wurde die landesgesetzliche Grundlage zum Schutz, zur Pflege, zur sinnvollen Nutzung und zur wissenschaftlichen Erforschung von Denkmälern geschaffen. Die Aufgaben des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege obliegen dem Land, den Gemeinden und Gemeindeverbänden.
Die gemeindlichen Aufgaben nimmt bei der
Stadt Olpe die Untere Denkmalbehörde wahr.
Zu diesen Aufgaben zählen:
-
Die Unterschutzstellung von Baudenkmälern, Bodendenkmälern und Denkmalbereichen
-
Durchführung von Erlaubnisverfahren nach dem Denkmalschutzgesetz
-
Gewährung der Fördermittel aus der Stadtpauschale zur Erhaltung und Pflege von Denkmälern
-
Ausstellung von Steuerbescheinigungen gemäß § 40 DSchG
-
Beratung und Unterstützung in allen Fragen rund um das Denkmal
Unter der Rubrik Aktuelles finden Sie die neuesten Informationen zum Thema Denkmalschutz!
Wie auch im vergangenen Jahr geben das LWL-Amt für Denkmalpflege und die LWL-Archäologie für Westfalen gemeinsam zum Tag des offenen Denkmals am 12. September eine Denkmalzeitung heraus. Interessierte können ein Exemplar der Zeitung bei der Unteren Denkmalbehörde der Kreisstadt Olpe einsehen oder, soweit der Vorrat ausreicht auch mitnehmen.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Kreisstadt Olpe, Untere Denkmalbehörde, Franziskanerstraße 6, 57462 Olpe, Tel.: 02761/83-1275, e-Mail: h_finke@olpe.de
Die Unterschutzstellung von Denkmälern erfolgt von Amts wegen oder auf Antrag des Eigentümers oder des Landschaftsverbandes. ILEKWird im Verlauf des Eintragungsverfahrens festgestellt, dass die Voraussetzungen für ein Denkmal erfüllt sind, werden die Denkmäler getrennt nach Baudenkmälern, ortsfesten Bodendenkmälern und beweglichen Denkmälern in die Denkmalliste eingetragen. Bei der Stadt Olpe sind die Baudenkmäler im Teil A und die Bodendenkmäler im Teil B der Denkmalliste der Stadt Olpe eingetragen. Bewegliche Denkmäler wurden bisher nicht erfasst. Zur Ermittlung des Denkmalwertes arbeitet die Untere Denkmalbehörde in den Verfahren mit dem Westfälischen Amt für Denkmalpflege beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe in Münster zusammen.
Mit der Unterschutzstellung eines Denkmals sind Rechte und Pflichten für den Eigentümer verbunden. So sind alle Maßnahmen an und um ein Denkmal, seien es bauliche Veränderungen oder Sanierungsarbeiten wie Anstriche, neue Dacheindeckung, Fenstererneuerung etc. erlaubnispflichtig nach dem DSchG.
Für die besonderen Aufwendungen zum Erhalt und zur Pflege eines Denkmals kann der Eigentümer allerdings Fördermittel aus der Stadtpauschale bei der Stadt Olpe beantragen. Die Förderung der einzelnen Maßnahmen richtet sich nach den Richtlinien der Stadt Olpe über die Gewährung von Zuwendungen zur Erhaltung und Pflege von Baudenkmälern.
Bei wirtschaftlich genutzten Denkmälern besteht darüber hinaus die Möglichkeit, sich für denkmalspezifische Ausgaben eine Steuerbescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt bei der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Olpe ausstellen zu lassen.
Haben Sie noch Fragen zum Denkmalschutz?
Dann wenden Sie sich an:
Hermann Finke
Zimmer: 501
Telefon: 0 27 61 / 83-12 75
Fax: 0 27 61 / 83-22 75
E-Mail: H_Finke@olpe.de
